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Die Bewertung von Lebensversicherungen im Pflichtteilsrecht
Änderung der Rechtsprechung des BGH zu Pflichtteilsansprüchen bei Lebensversicherungen
[i]BGH, Urteil v. 28. 4. 2010 - IV ZR 73/08 NWB ZAAAD-44065 Die widerrufliche Einräumung von Bezugsrechten an einen Dritten aus einer auf das Leben des Erblassers abgeschlossenen Lebensversicherung war bislang ein weit verbreitetes Mittel bei der Nachlassgestaltung, wenn es um die Minimierung von [i]Weirich, Erben und Vererben, 6. Aufl. 2010, NWB Verlag Herne, ISBN 978-3-482-50696-3 Pflichtteilsansprüchen enterbter Abkömmlinge ging. Denn die Rechtsprechung legte bislang für die Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen lediglich die gezahlten Versicherungsprämien zugrunde, nicht jedoch die i. d. R. wesentlich höhere Versicherungssumme. Als Mittel der Pflichtteilsreduzierung wird die Lebensversicherung künftig an Attraktivität verlieren. Der BGH hat seine st. Rspr. zur Bewertung von Lebensversicherungen bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen aufgegeben. Der Wert von Lebensversicherungen ist demnach höher anzusetzen als bisher. Dadurch können enterbte Angehörige künftig höhere Pflichtteilsergänzungszahlungen erwarten. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die bisherige Rechtsprechung und die praktischen Folgen des neuen Ansatzes des BGH.
I. Einführung – Der Sachverhalt der BGH-Entscheidung
[i]Rechtslage beim Pflichtteils- und PflichtteilsergänzungsanspruchAbkömmlinge und Ehe...