Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 16.11.2010
Tariflohn
Begriff:
T. ist das laut Tarifvertrag an die Arbeitnehmer zu zahlende Arbeitsentgelt.
Hinweis:
Der T. ist ein Mindestlohn, der in individuellen Verträgen über-, nicht aber unterschritten werden darf. Er wird regelmäßig als Zeitlohn vereinbart; häufig ermöglicht der Tarifvertrag aber auch eine Leistungsentlohnung (Akkordlohn, Prämienlohn).