Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 16.11.2010

Tariflohn

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

T. ist das laut Tarifvertrag an die Arbeitnehmer zu zahlende Arbeitsentgelt.

Hinweis:

Der T. ist ein Mindestlohn, der in individuellen Verträgen über-, nicht aber unterschritten werden darf. Er wird regelmäßig als Zeitlohn vereinbart; häufig ermöglicht der Tarifvertrag aber auch eine Leistungsentlohnung (Akkordlohn, Prämienlohn).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen