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Neue Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1086Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Berufsanforderungen für Wirtschaftsprüfer für die Erstellung von Jahresabschlüssen neu gefasst. Der Standard IDW S 7 gilt bereits für Berichtszeiträume, die nach dem enden. Parallel dazu hat die Bundessteuerberaterkammer ihre Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen ebenfalls vollständig überarbeitet. Die neuen strengeren Regelungen beider aufeinander abgestimmter Verlautbarungen sollen zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung führen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 22/2010 S. 1086.
I. Grundlagen
Die [i]Verantwortung des Kaufmanns oder der gesetzlichen VertreterAufstellung des Jahresabschlusses liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kaufmanns oder der gesetzlichen Vertreter. Sie können die zur Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Arbeiten auch auf externe Sachverständige übertragen. Für die Erstellung von Jahresabschlüssen gibt es keine gesetzlichen Spezialregeln, vielmehr sind die sog. allgemeinen Berufspflichten die Qualitätsnorm. Die neuen Erstellungsgrundsätze sehen eine klare Trennung zwischen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses vor, d. h. Erstellung und Prüfung schließen sich weiterhin aus [i]Selbstprüfungsverbot(sog. S...