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Einkommensteuer | Investmentsteuergesetz – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern
Bei der Anrechnung und dem Abzug ausländischer Steuern im Rahmen des Investmentsteuergesetzes haben sich in der Praxis Zweifelsfragen ergeben. Das BMF nimmt nunmehr mit Schreiben v. zu den Rn. 77a ff. und 83 des (BStBl 2009 I S. 931) ergänzend Stellung. Insbesondere werden angesprochen die Bemessungsgrundlage für die Höchstbetragsberechnung, die Berücksichtigung eines Verlustvortrags (erweiterte Aufgliederung der Verlustverrechnungskategorien, vereinfachtes Verfahren, Übergangsregelung für die differenzierende Verlustverrechnung) und der Abzug der ausländischen Steuern als Werbungskosten.