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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug einer Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für von ihr bezogene Dienstleistungen, die der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dienen, nach dem nicht als Vorsteuer abziehen.
Im Urteilsfall ist bei einer Leasing GmbH & Co. KG mit sieben Kommanditisten, die kein eigenes Personal beschäftigen, der Vorsteuerabzug aus Geschäftsbesorgungsleistungen eines Dritten anteilig nicht anerkannt worden, soweit dessen Leistung auf die gesonderte Feststellung der Einkünfte entfiel (die anteilig nicht abziehbare Vorsteuer wurde geschätzt). Insoweit seien die Verwaltungsleistungen nicht der insgesamt unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft zuzuordnen, sondern ein Leistungsbezug für die Gesellschafter, w...