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Beendigung eines GmbH-Geschäftsführervertrags
Zur Möglichkeit der AGB-Kontrolle und (Nicht-)Anwendbarkeit des KSchG bzw. ArbGG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-55197In einer gewissen Kontinuität werden der BGH und das BAG mit den Fragen konfrontiert, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsführervertrag beendet bzw. aufgehoben werden kann, ob bezüglich dieser Beendigung die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung finden, ob etwaige Klauseln eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags der AGB-Kontrolle unterzogen werden können und ob der Geschäftsführer als Arbeitnehmer gelten kann.
Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 46/2010 S.3725.
Status des Geschäftsführers
[i]Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer i. S. des ArbGGDer Geschäftsführer einer GmbH wird nicht als Arbeitnehmer (zumindest i. S. des ArbGG) angesehen. Auch höchstrichterlich wird an der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG unabhängig davon festgehalten, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich ein freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis ist. Auch wenn das [i]Streit vor den ZivilgerichtenAnstellungsverhältnis zwischen juristischer Person und Vertretungsorgan wegen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis anzusehen ist und deshalb dem materiellen Arbeitsrecht unterliegt, sind zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung grds. allein die ordentlichen Gerichte berufen (