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Umsatzsteuer | Geschäftsführung des Komplementärs für die KG als unternehmerische Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinne
Ein geschäftsführender Komplementär einer KG kann umsatzsteuerrechtlich unselbständig sein (entgegen Abschn. 17 Abs. 2 Satz 3 UStR 2005/2008 und IV B 7 – S 7100 – 246/03, BStBl 2004 I S. 240, unter A.1.; Bezug: § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999; Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 1 Richtlinie 77/388/EWG).
Ob eine Tätigkeit umsatzsteuerrechtlich selbständig und damit unternehmerisch oder aber unselbständig ausgeübt wird, ist unabhängig von der ertragsteuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung anhand einer Gesamtwürdigung aller für und gegen eine Selbständigkeit sprechenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Wie auch die Tätigkeit eines Geschäftsführers gegenüber der GmbH kann auch die von einem Gesellschafter S. 837gegenüber einer Personengesellschaft erbrac...