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Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Voraussetzungen an die Steuerfreiheit
Der Gesetzgeber knüpft an die Gewährung steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit eine Vielzahl von Voraussetzungen.
Die vom Lohnsteuerrecht abweichende Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Stundenlohn von 25 € führt zu administrativen Mehrbelastungen.
Darüber hinaus gilt für den Bereich der Unfallversicherung – als Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems – eine weitere Besonderheit.
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ergibt sich häufig aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. Gesetzlich geregelt sind in § 3b EStG die Voraussetzungen für die Gewährung und die Höhe der steuerfreien Zuschlagssätze. Die Finanzverwaltung knüpft an die Steuerfreiheit eine Vielzahl von Voraussetzungen, die insbesondere im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Lohnsteueraußenprüfungen einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung wird nachfolgend auf die steuerlichen Grundlagen der Zuschläge ...