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Steuerabzug bei Spielerleihe und Spielertransfer
Rechtsübertragung versus Nutzungsüberlassung
Die im Regierungsentwurf des JStG 2010 vorgesehene Einfügung von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g in das EStG markiert den Schlusspunkt eines längeren Streits zwischen der Finanzverwaltung, den Finanzgerichten und den Interessensvertretern der Fußballindustrie. Neben dem interessanten Rechtsproblem, das über den Profifußball hinaus von Bedeutung ist, zeigt sich hieran jedoch auch die zunehmende Verschärfung des Klimas zwischen dem BMF und dem höchsten deutschen Finanzgericht.
I. Einleitende Bemerkungen
[i]AusgangslageFür eine sog. Spielerleihe, d. h. die Überlassung eines Spielers von einem meist ausländischen an einen inländischen Fußballverein, aufgrund derer der Spieler nach erteilter Spielberechtigung durch den Deutschen Fußball-Bund auf der Grundlage eines eigenständigen Arbeitsvertrages mit dem inländischen Verein als Lizenzspieler tätig wird, werden im Profifußball bemerkenswerte Summen gezahlt. Dies weckt naturgemäß Begehrlichkeiten. Es entsprach daher lange Zeit der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, die zu leistende Transferzahlung dem Steuerabzug nach § 50a EStG zu unterstellen. Haftungsbescheide an inländische Fußballvereine waren die Folge.
[i]Historie des RechtsstreitsDas