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PiR Nr. 11 vom Seite 329

Behandlung von dinglichen und personalen Sicherungen von at amortised cost bewerteten Finanzinstrumenten nach IFRS

Dr. Jens Freiberg

I. Einleitung

Zur Reduzierung des Ausfall- oder Bonitätsrisikos von ausgereichten Finanzinstrumenten mit festen oder bestimmbaren Zahlungsströmen (insbesondere Darlehen und Forderungen) können Sicherheiten vereinbart werden. Zu unterscheiden ist zwischen

  • dinglicher Sicherung (Sach- oder Realsicherheit) über Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, welche den Gläubiger berechtigen, seine Forderung notfalls durch Verfügung über das Sicherungsobjekt zu decken; S. 330

  • personaler Sicherung (Bürgschaften etc.) über eine Haftungserklärung Dritter.

Die IFRS folgen hinsichtlich der Vorgaben zur bilanziellen Abbildung beim Sicherungsnehmer der Differenzierung zwischen dinglicher Sicherung ( collateral) und personaler Sicherung. Anders als bei Vereinbarung einer dinglichen Sicherung ist die Berücksichtigung personaler Sicherungen nicht ausdrücklich geregelt. Auch ED/2010/8 – Insurance Contracts klammert die Behandlung von personalen Sicherungen beim Sicherungsnehmer weiterhin aus.

II. Wertberichtigung bei Bewertung at amortised cost

Bei Finanzinstrumenten, die für eine Folgebewertung at amortised cost qualifizieren, ergibt sich die Höhe...

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