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KSR Nr. 11 vom Seite 6

Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen

Eindeutiger Veranlassungszusammenhang erforderlich

Julia Hermann

Gewährt ein Steuerpflichtiger seinem künftigen Arbeitgeber ein Wandeldarlehen, ist in der damit zusammenhängenden Einräumung des Rechts auf einen verbilligten Aktienerwerb noch kein steuerlich relevanter Zufluss zu sehen. Erst wenn Einnahmen aus der Veräußerung des Wandeldarlehens erzielt werden, beurteilt der BFH den Gewinn als geldwerten Vorteil aus dem künftigen Arbeitsverhältnis, vorausgesetzt, andere Ursachen für die Vorteilsgewährung können ausgeschlossen werden.

Der Sachverhalt

Der Kläger, Gesellschafter einer KG, verpflichtete sich am 13. 5. 1998, einer AG ein verzinsliches Darlehen von 15.000 DM zu gewähren, das spätestens am in Höhe des Nennbetrags zurückzuzahlen war. Der Darlehensvertrag sah für den Kläger ein Recht zur Wandlung seines Rückzahlungsanspruchs in Aktien der AG vor. Am selben Tag verpflichteten sich die Gesellschafter der KG schriftlich gegenüber der AG, die KG spätestens zum Stichtag in eine GmbH umzuwandeln. Im Anschluss an diese Umwandlung sollte eine Kapitalerhöhung bei der GmbH durchgeführt werden, wobei die AG zugelassen werden sollte. Die GmbH und der Kläger schlossen am einen Arbeitsvertrag, dessen Wirksamkeit auf...

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