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Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien
Gemeiner Wert nicht immer aus Aktienverkäufen ableitbar
[i]BFH, Urteil v. 29. 7. 2010 - VI R 30/07 NWB DAAAD-54326Der BFH hatte in zwei Urteilen v. - VI R 30/07 NWB DAAAD-54326 und VI R 53/08 die Frage zu entscheiden, in welcher Weise (noch) nicht börsennotierte Aktien, die vom Arbeitgeber als Belegschaftsaktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung zugewendet worden waren, zu bewerten sind, wenn annähernd zeitgleich der Börsengang erfolgte, in dessen Rahmen der Aktienwert sich vervielfachte. Der BFH nahm die beiden Streitfälle zum Anlass, den Bewertungsmaßstab im Hinblick auf die Methodenwahl „Ableitung aus Verkäufen” oder „Schätzung” und den Bewertungsstichtag für den Fall der Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei gleichzeitigem Börsengang zu präzisieren. Er entschied, dass der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien sich nicht i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG aus Verkäufen ableiten lässt, wenn nach den Verkäufen aber noch vor dem Bewertungsstichtag weitere objektive Umstände hinzutreten, die dafür sprechen, dass diese Verkäufe nicht mehr den gemeinen Wert der Aktien repräsentieren, und es an objektiven Maßstäben für Zu- und Abschläge fehlt, um von den festgestellten Verkaufspreisen der Aktien auf deren gemeinen Wert zum Bewertungss...