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Lohn und Gehalt | Steuerfreie Zuschläge trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde
Nach dem BFH sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer einen durchschnittlichen Auszahlungsbetrag pro Stunde vereinbart hat, in den die Zuschläge für die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit eingehen. Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG kann also trotz eines gleichbleibenden Auszahlungsbetrags gewährt werden.
Für den BFH war [i]Zuschläge nicht Teil einer einheitlichen Entlohnungentscheidend, dass die Zuschläge nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung waren, auch wenn sie durch eine sog. Grundlohnergänzung beeinflusst wurden.
Streitfall: Die Klägerin beschäftigte Arbeitnehmer in der Gastronomie in wechselnden Schichten rund um die Uhr. Mit ihren Arbeitnehmern vereinbarte sie, dass die Zuschläge für Sonntags-, Feierta...