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Bilanzsteuerrecht | Zeitpunkt der Aktivierung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen
Hat der Unternehmer gegen seinen Umsatzsteuerbescheid Einspruch eingelegt, kann die sich aufgrund des Einspruchs ergebende Umsatzsteuererstattung erst dann aktiviert werden, wenn das FA
dem Einspruch stattgegeben und einen Änderungsbescheid erlassen hat oder
bereits vor der Änderung dem Unternehmer auf andere Weise eindeutig zu erkennen gibt, dass es seinen bisherigen Standpunkt aufgibt und den Erstattungsanspruch im geltend gemachten Umfang akzeptieren wird.
Eine gewinnwirksame [i]Aktivierung erst nach StreitendeAktivierung des Umsatzsteuer-Erstattungsanspruchs scheidet hingegen aus, solange die bisherige (höhere) Umsatzsteuerfestsetzung noch wirksam und der Streit über die Höhe der Umsatzsteuer noch nicht beendet ist.
Streitfall: Im Streitfall hatte der Kläger seine Umsätze aus dem Betrieb ...