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Bilanzsteuerrecht | Aktivierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen
Nach dem BFH sind nicht rückzahlbare öffentliche Zuwendungen zu aktivieren, wenn
entweder ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht
oder der Zuwendungsempfänger die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung am Bilanzstichtag erfüllt hat und die Zuwendung bis spätestens zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist.
Im Streitfall ging es um den Aktivierungszeitpunkt von Ausfuhrerstattungen.
infoCenter, Forderungen, NWB VAAAC-31419.