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Kein Verlustausgleich zwischen Einkünften als Stillhalter und Basisgeschäften
Besteuerung des Options- und Termingeschäfts verfassungsgemäß
Der BFH hat mit einer Entscheidung v. - IX B 179/09 NWB MAAAD-47863 in einem Aussetzungsverfahren erneut zu einer Frage im Zusammenhang mit der Besteuerung von Optionsgeschäften – hier in den Jahren 2002 bis 2004 – Stellung genommen. Er lässt – jedenfalls vorläufig – keinen Abzug der Verluste des Stillhalters von Optionsgeschäften aus den abzuschließenden Basisgeschäften mit den zuvor vereinnahmten Stillhalterprämien zu. Die Prämien seien als positive Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG a. F. zu versteuern, während die Verluste aus den Basisgeschäften § 23 Abs. 1 EStG a. F. unterfallen und nur mit entsprechenden positiven Einkünften verrechnet bzw. vor- oder rückgetragen werden dürfen. Der BFH hat damit einer gegenteiligen anlegerfreundlichen Entscheidung des NWB AAAAD-36893 widersprochen und die Meinung der Finanzverwaltung bestätigt.
I. Die Ausgangslage
Die vermögenden
Steuerpflichtigen hatten in den Streitjahren 2002, 2003 und 2004 eine Vielzahl
von Stillhaltergeschäften auf Terminkontrakte und
Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Sie erhielten bei Abschluss der
Optionsgeschäfte die Stillhalterprämien für die Übernahme
der Verpflichtung, am festge...