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Der Testamentsvollstrecker als Gehilfe der Stiftung
Einige Praxisbeispiele
Wer heute in einer Stiftung Verantwortung trägt, sieht sich zunehmend mit Fragen der Testamentsvollstreckung konfrontiert. Seit der Entscheidung des und dem zum1. 7. 2008 in Kraft getretenen Rechtdienstleistungsgesetz ist die Testamentsvollstreckung jedermann zugänglich geworden. Stiftungen sind von dieser Entwicklung in besonderem Maße betroffen. Immer mehr Erblasser ordnen Testamentsvollstreckungen an mit der Folge, dass die Stiftungen als Erben oder Vermächtnisnehmer sich im Umgang mit (mehr oder weniger qualifizierten) Testamentsvollstreckern üben müssen. Häufig werden die Verantwortlichen einer Stiftung aufgrund ihres besonderen Vertrauensverhältnisses zu den künftigen Erblassern vermehrt auf die Übernahme von Testamentsvollstreckungen angesprochen. Umgekehrt wird die Errichtung von Stiftungen zunehmend häufiger auf Testamentsvollstrecker übertragen. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten möchte mancher Stiftungswillige sein Vermögen bis zum Tod für sich erhalten und „seine” Stiftung erst postmortal durch den Testamentsvollstrecker errichten lassen. Der nachfolgende Beitrag soll das Zusammenwirken von Testame...