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Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers
Mit hat der BFH in der Sache VI R 53/09 NWB NAAAD-54327 bekräftigt, dass auch Zeitschriften und Bücher Arbeitsmittel i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sind, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird.
Der Kläger, ein Lehrer, unterrichtet an einer Realschule die Fächer Deutsch, Geschichte, Sozialkunde und Ethik. Außer- dem gehört er der „American Anthropological Association” an. In seiner Einkommensteuererklärung machte er unter u. a. die nachstehenden Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend:
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Kosten
für 37 Bücher | 1.535,35
€ |
Vier
Zeitschriftenabos/ Aufbewahrungsbox | 210,96 € |
Bürobedarf,
Kopierkosten, Bindekosten, Fernleihkosten | 405,60 € |
Zusammen | 2.151,91
€ |
Hiervon ließ das Finanzamt zunächst lediglich einen Betrag in Höhe von 102 € zum Werbungskostenabzug zu. Dem Einspruch der Kläger gab das Finanzamt teilweise statt und erkannte weitere Werbungskosten in Höhe von 50 % der Aufwendungen für Bücher, der Fernleihkosten, des Bürobedarfs sowie der Kopierer- und Bindekosten an. Darüber hinaus sind da...