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Bilanzsteuerliche Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter und des Sammelpostens
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-54300 Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben v. NWB LAAAD-53133 erstmals zur bilanzsteuerlichen Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern und dem Sammelposten Stellung genommen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Entstehung der Vorschriften
[i]Einschränkung der SofortabschreibungDurch die Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Möglichkeit der Sofortabschreibung abnutzbarer, beweglicher und einer selbständigen Nutzung fähiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab 2008 insoweit eingeschränkt, dass für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 € bis zu 1.000 € der sog. Sammelposten eingeführt wurde. Davor konnten Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 410 € in voller Höhe gewinnmindernd berücksichtigt werden. [i]Wahl zwischen Abschreibung, Sofortabzug und SammelpostenDurch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2009 wurde ein Wahlrecht zwischen den beiden Vorschriften eingeführt. Der Steuerpflichtige kann nunmehr in jedem Wirtschaftsjahr wählen, ob er die Wirtschaftsgüter nach ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abschreibt, Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € sofort abzieht oder für Wirtschaftsgüter von mehr als 150 € bis zu 1.000 € einen Sammelposten bildet.