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Verlängerung der Spekulationsfrist und Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3529Das BVerfG hat die Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von mehr als 25 % auf mindestens 10 % gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG jeweils durch das StEntlG 1999/2000/2002 teilweise für verfassungswidrig erklärt, weil die geänderten Vorschriften gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoßen (, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 NWB LAAAD-48925; v. - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 NWB FAAAD-48927).
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Beschluss des BVerfG zur Verlängerung der Spekulationsfrist
[i]Neuregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst auch Grundstückserwerbe vor GesetzesverkündungMit dem StEntlG 1999/2000/2002, welches am verkündet wurde, ist die Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG von zwei auf zehn Jahre verlängert worden, wobei die Neuregelung in zeitlicher Hinsicht auf alle Veräußerungen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden ist. Damit werden auch Grundstücke von der Neuregelung erfasst, die der Steuerpflichtige vor der Verkündung des Gesetzes erworben hatte.
[i]Wertzuwächse aus der Zeit vor Gesetzesverkündung vor nachträglichem Steuerzugriff geschütztDas BVerfG sieht darin eine unechte Rückwirkung, die insoweit verfassungswidrig ist, als in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen erfasst werden, die bis...