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Abzug finaler Verluste von in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Konzerntochtergesellschaften
Grundsätze der Rs. Marks & Spencer
Das NWB AAAAD-44257 grundsätzlich zur Frage der Verrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften entschieden. Der Abzug von Verlusten von im EU-Ausland ansässigen Tochtergesellschaften könne nicht im Wege der Bildung einer steuerlichen Organschaft gem. § 14 KStG mittels der Konsolidierung der Verluste bei der deutschen Muttergesellschaft erfolgen. Dies sei insbesondere nicht durch das europäische Gemeinschaftsrecht geboten. Gegen das Urteil ist die Revision beim BFH unter I R 34/10 anhängig.
I. Zum Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits
[i]AusgangsrechtsstreitDie Klägerin in dem vom FG Rheinland-Pfalz entschiedenen Verfahren ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie bildet die Muttergesellschaft eines großen Konzerns. Die Klägerin verfügt über mehrere Mutter- und Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Mit einigen ihrer deutschen Tochtergesellschaften hat die Klägerin durch Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages i. S. von § 291 Abs. 1 AktG eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft begründet. Im Streitjahr bestand eine Organschaft i. S. von § 14 KStG gegenüber mehreren deutschen Tochtergesells...