Keine Berücksichtigung von Verlusten EU-ausländischer Tochtergesellschaften bei der inländischen Muttergesellschaft ohne vertragliche
Verlustübernahmevereinbarung
Leitsatz
Wenn auch die nationalen steuerrechtlichen Vorschriften betreffend die deutsche körperschaftsteuerliche Organschaft nach den
§§ 14 ff KStG an den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten und der EuGH-Rechtsprechung wie z.B. der Entscheidung in der
Rs. Marks & Spencer vom , C-446/03 zu messen sind, führt dies nicht dazu, dass im Zuge einer normerhaltenden Reduktion
der Vorschriften auf nahezu sämtliche dort geforderten Voraussetzungen zu verzichten wäre. Insbesondere an dem keinen spezifischen
Inlandsbezug aufweisenden Merkmal der Verpflichtung zur Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft ist festzuhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 25 DStRE 2010 S. 802 Nr. 13 EFG 2010 S. 1632 Nr. 19 AAAAD-44257
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.03.2010 - 1 K 2406/07
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