Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Ausschlussfrist beim Vorsteuer-Vergütungs-verfahren bis verlängert
Die EU-Kommission weist darauf hin, dass der Ministerrat beschlossen hat, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern.
Inländische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte ausländische Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen (sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren). Das Verfahren zur Vorsteuervergütung innerhalb der EU wurde zum grundlegend geändert. So mussten die Mitgliedstaaten u. a. ein elektronisches System einführen, bei dem der Unternehmer einen Erstattungsantrag über ein Web-Portal in dem Mitgliedstaat stellen kann, in dem er ansässig ist. Der Vergütungsantrag sollte dabei jeweils bis spätestens 30. 9. des ...