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Der Unternehmenserwerb aus der Insolvenzmasse
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-53867 Der Erwerb eines insolventen Unternehmens erfolgt i. d. R. im Wege eines sog. Asset Deals (sog. übertragende Sanierung). Es kommt zu einer Trennung von Vermögen und Schulden. Der Erwerber übernimmt die Vermögensgegenstände, welche die ökonomisch-organisatorische Einheit bilden. Mit den Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Insolvenzschuldner im Rang von Insolvenzforderungen bestehen, wird er nicht belastet. Die Gläubiger der Insolvenzschuldnerin müssen ihre Befriedigung allein aus dem Kaufpreis abzüglich der Verfahrenskosten suchen.
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Verkaufsverhandlungen unter Zeitdruck
[i]Erwerber muss Abstriche bei Prüfung der Unternehmenssubstanz machenDer Verhandlungs- und Abwicklungsprozess zwischen dem Erwerbsinteressenten und dem Insolvenzverwalter steht in aller Regel unter einem erheblichen Zeitdruck. Auf der einen Seite drohen sich die immateriellen Betriebsgrundlagen (Kundenstamm, Mitarbeiter) noch weitergehend zu verflüchtigen als sie es infolge der Krise und der formellen Insolvenz ohnehin oft tun. Auf der anderen Seite wird der Insolvenzverwalter wegen der ansonsten entstehenden Masseverbindlichkeiten bestrebt sein, dass Unternehmen möglichst mit Eröffn...