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Der Unternehmenserwerb aus der Insolvenzmasse
Aktuelle Rechtsprechung unter Berücksichtigung von arbeits- und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten
Der Insolvenzverwalter eines insolventen Unternehmens ist stets bemüht, die unternehmerische Einheit im Wesentlichen als Ganzes zu veräußern. Was insoweit aus Sicht der Insolvenzgläubiger die Verwertung des schuldnerischen Haftungssubstrats einschließlich der Realisierung des Unternehmensmehrwerts ist, stellt aus Sicht des Erwerbers der Unternehmenserwerb aus der Insolvenzmasse dar. Hierfür gelten nicht nur die allgemeinen Grundsätze des Unternehmenskaufs, sondern sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht insolvenzspezifische Besonderheiten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Das insolvente Unternehmen als Erwerbsgegenstand
1. Die übertragende Sanierung im Wege des Asset Deals als praktischer Regelfall
[i]Ziel der übertragenden Sanierung: Trennung von Betriebsmitteln und SchuldenEin „Unternehmen” ist mehr als die Summe der in ihm zusammengefassten Einzelgegenstände. Es besteht sowohl aus dem Unternehmensträger rechtlich zugeordneten Sachen, Rechten, Verbindlichkeiten, Schuldverhältnissen als auch aus tatsächlichen Faktoren wie Kundenstamm, geschäftlichen Ruf, Qualität des Personals, Erfahrungen und Umweltbedingungen. Der Unternehmer stellt zwischen ihnen eine Verbindu...