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Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage beim Forderungsverkäufer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-53863 Mit Urteil v. 6. 5. 2010 - V R 15/09 NWB GAAAD-49284 hat der BFH entschieden, dass sich die Bemessungsgrundlage für ein Umsatzgeschäft nicht mindert, wenn die Forderung aus diesem Geschäft gegen einen unter dem Nennwert liegenden Forderungskaufpreis an einen Dritten veräußert wird. Das maßgebende Entgelt bestimmt sich in diesen Fällen nach den Zahlungen des Leistungsempfängers an den Forderungskäufer. Die wirtschaftliche Sicht des leistenden Unternehmers ist ohne Bedeutung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Abtretung von Entgeltforderungen an einen Factor
[i]Fallgruppen des FactoringDas Factoring dient im Regelfall der Vorfinanzierung des Forderungsbestands eines Unternehmens. Es wird grds. nach echtem und unechtem Factoring unterschieden. Die Abtretung der Forderung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Leistungserbringung zum Nennwert. Daneben gibt es auch noch Fälle in der Praxis, in denen Forderungen erst veräußert werden, wenn diese bereits als zahlungsgestört anzusehen sind. Letzteren Fall hatte nun der BFH umsatzsteuerlich zu beurteilen.
Urteilsfall
[i]Kläger veräußert zahlungsgestörte ForderungenIm Streitfall hatte der Kläger regelmäßig zahlungsgestörte Forderungen für einen Forderungskaufpreis ...