Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage beim Forderungsverkäufer
Keine Entgeltänderung aufgrund Abtretung
[i]BFH, Urteil v. 6. 5. 2010 - V R 15/09 NWB GAAAD-49284 Werden zahlungsgestörte Forderungen aus einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung oder sonstigen Leistung vom Leistenden abgetreten, stellt sich regelmäßig die Frage, welche Auswirkungen sich, insbesondere bei einem Verkauf unter dem Nennwert, für das ursprüngliche Leistungsverhältnis ergeben. Mit Urteil v. - V R 15/09 NWB GAAAD-49284 hat der BFH die hierzu geltenden Grundsätze nochmals deutlich klargestellt und vereinzelt im Schrifttum vertretene Gegenmeinungen abgelehnt. Das Entgelt bemisst sich allein danach, was der Leistungsempfänger insgesamt aufgewendet hat, unabhängig davon, an wen die Zahlungen geleistet werden, so der BFH in seiner Entscheidung. Hieraus ergeben sich, neben praktischen Problemen, ganz erhebliche finanzielle Risiken für den Forderungsverkäufer.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB TAAAC-43675 der infoCenter-Beitrag „Factoring” aufrufbar.
I. Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage
[i]Bemessungsgrundlage ergibt sich i. d. R. aus dem EntgeltDie Bemessungsgrundlage ist der Betrag, auf den der Steuersatz angewandt wird, der für den steuerpflichtigen Umsatz gilt. Daraus errechnet ...