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Erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegierung des Erwerbs von Familienheimen
Erbschaftsteuerreformgesetz
Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz wurden die bisherigen Vergünstigungen für die lebzeitige Übertragung eines Familienheims auf den Ehegatten bestätigt sowie Erweiterungen in personenbezogener und sachlicher Hinsicht vorgenommen. So lösen einschlägige Schenkungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern neuerdings keine Steuer aus. Des Weiteren ist der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen durch überlebende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Abkömmlinge erstmals steuerfrei. Begünstigt werden zudem nicht nur im Inland belegene Immobilien, sondern auch Objekte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums.
I. Vorbemerkungen
Mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz/ErbStRG) vom wurde die bisherige Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims, soweit es sich um die Übertragung zu Lebzeiten auf den anderen Ehegatten handelte, gesichert und fortentwickelt. Für Erwerbe von Todes wegen nach dem wurde der steuerfreie Übergang eines Familienheims auf den Ehegatten/Lebenspartner sowie Abkömmlinge (mit Einschränkungen) neu eingef...