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Die neue Bedarfsbewertung des Betriebsvermögens
Eine kritische Stellungnahme unter Einbeziehung des AEBewAntBV
[i]Ramb, NWB 42/2010 S. 3390Nachdem in NWB 42/2010 die Bedarfsbewertung der Einzelunternehmen behandelt wurde, wird der Beitrag an dieser Stelle mit der Bedarfsbewertung von Anteilen an gewerblich [i]Eisele, Erbschaftsteuerreform 2009, NWB Verlag Herne, 2. Aufl. 2009, ISBN: 978-3-482-58642-2tätigen Personengesellschaften und von Anteilen an Kapitalgesellschaften fortgesetzt.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB KAAAD-27624 das Berechnungsprogramm „Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen – Vereinfachtes Ertragswertverfahren” aufrufbar.
II. Bedarfsbewertung von Anteilen an gewerblich tätigen Personengesellschaften
1. Allgemeines
[i]Anteil ist mit dem gemeinen Wert zu erfassen (Betriebsvermögenswert)Wird im Wege eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung ein Anteil an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft übertragen (wobei im Folgenden davon ausgegangen wird, dass eine identische Nachfolge in die Rechtsstellung als Gesellschafter und als Eigentümer des Sonderbetriebsvermögens erfolgt), ist dieser Anteil (inkl. Sonderbetriebsvermögen) Objekt der bewertungs- und erbschaftsteuerlichen Betrachtung. Nach § 109 Abs. 2 BewG ist der Wert eines Anteils an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert nach § 11 Abs. 2 BewG anzusetzen. ...