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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zu Geschäftsveräußerungen im Ganzen

Der BFH hat dem EuGH Fragen zu den Voraussetzungen der nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Geschäftsveräußerung im Ganzen vorgelegt. Die Fragen betreffen Fälle, in denen Warenbestand und Geschäftsausstattung veräußert, die Geschäftsräume aber nur an den Erwerber vermietet werden.

Wir kommen jetzt zur Umsatzsteuer. Ausführlich haben wir Sie im letzten Monat, in der Oktober-Ausgabe 2010 dieser Hör-CD, über die für die Beratungspraxis besonders wichtigen Brennpunkte bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen informiert. Dabei hatten wir Sie auch auf ein wichtiges anhängiges BFH-Verfahren aufmerksam gemacht.

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist zu bejahen, wenn alle wesentlichen Grundlagen des Unternehmens übereignet werden. Beim BFH ist hierzu die Frage anhängig: Wie sieht es aus, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen an den Erwerber nicht veräußert werden, sondern vermietet oder verpachtet? Genügt in diesen Fällen eine Vermietung auf unbestimmte Zeit an den neuen Besitzer? Im Streitfall hatte die Betreiberin eines Sportgeschäfts das Ladenlokal mit vierteljährlicher Kündigungsfrist an den Nachfolger vermietet. Der Erwerber führte das ...

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