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Die Prüfung des Prognoseberichts
I. Der Lagebericht als Prüfungsobjekt
1. Zahlen versus geschriebenes Wort
Der Lagebericht und seine Prüfung haben durch das KonTraG und das BilReG eine nennenswerte Aufwertung als Berichterstattungsmedium und als Prüfungsobjekt erfahren. Das zeigt sich insbesondere an der „ Vorweg”-Stellungnahme im Prüfungsbericht zur „ Lage”. Im letzten Streiflicht war die Prognoseberichterstattung als Teil des Lageberichts unter besonderer Hervorhebung der großen Krise im Jahr 2008 dargestellt worden ; jetzt geht es um den Umgang des Abschlussprüfers mit dieser speziellen Berichterstattungspflicht. Dabei darf man sich an die Geburtsstunde des (deutschen) Wirtschaftsprüfers in der Weltwirtschaftskrise erinnern. Er ist „ein Kind der Krise”. Damals gab es noch keinen Lagebericht, aber immerhin eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, aus der die Lage des Unternehmens/Konzerns abzuleiten war. Dieses Rechnungslegungsinstrument beruht ausschließlich auf Zahlen, die Lageberichterstattung demgegenüber auf dem geschriebenen Wort.
2. Die Interessenlage des Berichterstatters
Die schriftliche Berichterstattung kann ein und dassel...