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Umsatzsteuer | Im Ausland ansässige Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b Abs. 1 und 2 UStG
Die Regelungen in § 13b Abs. 1 und 2 UStG zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sind nicht nur auf solche Leistungsempfänger anzuwenden, die im Inland ansässig oder registriert sind oder für die eine Registrierung zumindest zumutbar ist, sondern auch für im Ausland ansässige Leistungsempfänger (Bezug: § 13b Abs. 1, 2 UStG 1999/2005; Art. 21 Abs. 1 Buchst. a Satz 2, Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).
Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG i. V. mit § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Steuer u. a. für steuerpflichtige Umsätze aus Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers. Danach macht es keinen Unterschied, ob der Leistungsempfänger im In- oder Ausland ansässig ist. Diese Rechtslage entspricht auch der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom z...