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Kommunale Jahresabschlussprüfung nach der Reform des Gemeindehaushaltsrechts am Beispiel Nordrhein-Westfalen
Die Umstellung der kommunalen Rechnungslegung auf kaufmännische Grundsätze stellt auch die Rechnungsprüfung vor neue Herausforderungen. So hat der Prüfer nunmehr eine Gesamtaussage zur Qualität der Rechnungslegung abzugeben, die sich nicht nur auf Zahlungsvorgänge, sondern beispielsweise im Bereich der Rückstellungen auch auf zukunftsbezogene Aspekte bezieht. Diese Zielsetzung muss sowohl bei der Prüfungsplanung als auch bei der Prüfungsdurchführung durch eine entsprechende Vorgehensweise berücksichtigt werden. Aus Sicht der Rechnungslegungsadressaten erscheint insbesondere problematisch, dass ein länderübergreifender Vergleich der kommunalen Jahresabschlüsse infolge unterschiedlicher Rechnungslegungssysteme nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind einheitliche Standards für die Rechnungslegung und Prüfung von Kommunen wünschenswert.
1 Einleitung: Paradigmenwechsel in der kommunalen Abschlussprüfung
Bereits seit mehreren Jahren vollzieht sich im Gemeindehaushaltsrecht ein grundlegender Wandel, der länderübergreifend durch die Abschaffung der Kameralistik und die Einführung eines Rechnungswesens nach kaufmännischen Grundsätzen gekennzeichnet ist. Dieser Trend ist nicht nur auf n...