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Geschmacksmuster und Marke
Gewerbliche Schutzrechte für Design und Kennzeichen von Produkten
[i]Das neue Recht der technischen Schutzrechte, NWB 44/2009 S. 3435 NWB KAAAD-30076 Gewerbliche Schutzrechte sind von zentraler Bedeutung für die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Waren. Patent und Gebrauchsmuster schützen die einer Ware zugrunde liegende Erfindung gegen Nachahmung und unberechtigte Nutzung. Zwei weitere Schutzrechte ergänzen diesen Schutz für andere wertbestimmende Faktoren: das Design eines Produkts (Geschmacksmuster) und die für eine Ware im Wirtschaftsverkehr benutzten [i]Das neue Urheberrecht, NWB F. 20 S. 651 NWB FAAAC-90285 Kennzeichen (Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben). Beide Schutzrechte wurden im Rahmen der europäischen Rechtsharmonisierung grundlegend novelliert. Eine einheitliche Kodifikation des Kennzeichenrechts gibt es erst seit 1995; das Geschmacksmustergesetz wurde 2004 völlig neu gestaltet. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das deutsche Recht dieser beiden nicht-technischen Schutzrechte nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Hierbei liegt der Fokus auf einer klaren Konturierung der rechtlichen Grundlinien. Daher wird auf die Darstellung zahlreicher gesetzlicher Details verzichtet.