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Gewinnermittlung | BFH bestätigt Sanierungserlass des BMF
Der BFH erkennt den sog. Sanierungserlass des BMF als bindend für die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte an. Liegen die Voraussetzungen des Sanierungserlasses vor, hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Stundung oder Erlass der Steuern, die sich aus einer unternehmensbezogenen Sanierung ergeben.
Der BFH widerspricht damit der Auffassung des FG München, das in dem Sanierungserlass einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gesehen hat . Das FG hatte dies damit begründet, dass der Gesetzgeber die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne in § 3 Nr. 66 EStG a. F. bewusst aufgehoben habe und die Finanzverwaltung diese gesetzgeberische Entscheidung nicht durch ein BMF-Schreiben unterlaufen dürfe.
Der Sanierungserlass vom 27. 3. 2003 gi...