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FG Münster 03.12.2009 5 K 2778/04 E, BBK 20/2010 S. 943

Bilanzsteuerrecht | GmbH-Beteiligung als Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens

Zum Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens bei einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Beteiligung an einer Komplementär-GmbH gehören, die nicht Gesellschafterin der Betriebsgesellschaft ist, sondern mit dieser in Geschäftsbeziehung steht. Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen leitete das FG Münster aus folgenden Umständen ab:

  • Die Komplementär-GmbH war Gesellschafterin einer KG, an der die Betriebs-GmbH als Kommanditistin beteiligt war.

  • Die KG stand in engen Geschäftsbeziehungen zu der Betriebs-GmbH und förderte daher das Gewerbe der Betriebs-GmbH, so dass ein enger betrieblicher Funktionszusammenhang zwischen der KG und der Betriebs-GmbH bestand.

  • Der Besitzunternehmer konnte als Gesellschafter der Komplementär-GmbH der KG auf die Geschäftsfü...

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