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Bilanzsteuerrecht | GmbH-Beteiligung als Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens
Zum Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens bei einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Beteiligung an einer Komplementär-GmbH gehören, die nicht Gesellschafterin der Betriebsgesellschaft ist, sondern mit dieser in Geschäftsbeziehung steht. Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen leitete das FG Münster aus folgenden Umständen ab:
Die Komplementär-GmbH war Gesellschafterin einer KG, an der die Betriebs-GmbH als Kommanditistin beteiligt war.
Die KG stand in engen Geschäftsbeziehungen zu der Betriebs-GmbH und förderte daher das Gewerbe der Betriebs-GmbH, so dass ein enger betrieblicher Funktionszusammenhang zwischen der KG und der Betriebs-GmbH bestand.
Der Besitzunternehmer konnte als Gesellschafter der Komplementär-GmbH der KG auf die Geschäftsfü...