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Gründungsprüfung
Die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Gründung sind mannigfaltig und regelmäßig gesetzlich normiert. Sie reichen z. B. vom einfachen Beschluss bei einer Vereinsgründung bis zur notariellen Urkunde bei einer GmbH-Gründung. Ein Verstoß gegen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen macht eine Gründung u. U. unwirksam. Unter bestimmten Voraussetzungen ist – gesetzlich zwingend – bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien eine Gründungsprüfung durch externe Prüfer durchzuführen. Gleichwohl können daneben auch freiwillige Gründungsprüfungen stattfinden. Nützliche „Werkzeuge” zum Thema erhalten Sie in der NWB Datenbank.
Der erste Einstieg ins Thema
[i]Den infoCenter-Beitrag finden Sie
unter NWB RAAAC-45556Das infoCenter der NWB Datenbank vermittelt Ihnen einen ersten
Einstieg ins Thema. Hier erfahren Sie Grundlegendes zu mehr als 500
steuerrechtlichen Themengebieten. So erhalten Sie im infoCenter-Beitrag
„Gründungsprüfung” u. a. Informationen zur den Arten
von gesetzlich vorgeschriebenen Gründungsprüfungen, den Rechten und
Pflichten von Gründungsprüfern sowie zur Dokumentation und zu
Konsequenzen von Gründungsprüfungen.
Der
infoCenter-Beitrag selbst bietet deutlich mehr als ...