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LAG Niedersachsen 31.05.2010 12 SA 875/09, NWB 41/2010 S. 3257

Arbeitsrecht | Fristlose Kündigung wegen exzessiver Internetnutzung

Die exzessive Privatnutzung des dienstlichen Computers rechtfertigt eine fristlose Kündigung zumindest dann, wenn der Beschäftigte über einen Zeitraum von sieben Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt, dabei mitunter sogar in einem zeitlichen Umfang, der die Erledigung der eigentlichen Dienstaufgaben gar nicht mehr zulässt. Die Darlegung über Art und Umfang des privaten E-Mail-Verkehrs durch den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess unterliegt dabei auch keinem Verwendungs- oder Verwertungsverbot.

Anmerkung:

Die Revision ist derzeit aber beim BAG unter dem Az. 2 AZN 70/10 anhängig; zur Unwirksamkeit einer Kündigung sowie zum fehlenden Sachvortrag des Arbeitgebers über die Verweildauer am Dienst-PC s. auch LAG Mainz, Urteil v. - 6 ...

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