Kein Aufrechnungsverbot des FA im
Restschuldbefreiungsverfahren
Leitsatz
1. Nach höchstrichterlicher
Rechtsprechung besteht in der so genannten Wohlverhaltensphase kein allgemeines
Aufrechnungsverbot für Insolvenzgläubiger (, BFH/NV 2010, 950; , BGHZ 163, 391).
2. Das FA hat auch nicht gegen den
Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger verstoßen. Selbst
wenn die Vorschrift des § 294 InsO regelt, dass auch in der
Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens die
Insolvenzgläubiger grundsätzlich gleichbehandelt werden sollen,
ergibt sich daraus jedenfalls nicht, dass auch Aufrechnungen grundsätzlich
ausgeschlossen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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