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Umsatzsteuer | Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum unionsrechtlichen Begriff der „Ansässigkeit” des Steuerpflichtigen
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Stpfl. bereits dann ein „im Ausland ansässiger Stpfl.” i. S. von Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder muss als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass er seinen privaten Wohnsitz nicht im Inland hat (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3a Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 7, § 13a Abs. 1 Nr. 1, § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 4 UStG 1999; Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. e 6. Gedankenstrich, Art. 21 Abs. 1 Buchst. a und b Richtlinie 77/388/EWG)?