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Voller Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit
Der während einer Vollzeitbeschäftigung erworbene, aber noch nicht verbrauchte Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf beim Wechsel von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung nicht reduziert werden, wenn dem Arbeitnehmer die Ausübung des Urlaubs während dessen Vollzeitbeschäftigung nicht möglich war. Die Änderung des Umfangs der Beschäftigung darf auch nicht dazu führen, dass dieser Urlaub mit einem geringeren Urlaubsentgelt entgolten wird ( NWB PAAAD-45036 ).