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GmbH & typisch Still als steuerliches Gestaltungsinstrument unter der Abgeltungsteuer?
Steuerliche Gestaltungsberatung
Kann der typisch stille Gesellschafter vom Abgeltungsteuersatz profitieren?
Kann mittels der typisch stillen Gesellschaft auch nach Einführung der Abgeltungsteuer das für Kapitalgesellschaften geltende Trennungsprinzip durchbrochen werden?
Kann es sinnvoll sein, die Ausnahmetatbestände des § 32d Abs. 2 EStG bewusst herbeizuführen und damit die Abgeltungsteuer zu vermeiden?
Die stille Gesellschaft stellt für die (steuerliche) Beratungspraxis noch immer ein wichtiges Gestaltungsmittel dar . Stiller Gesellschafter ist, wer sich „an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt” (§ 230 HGB). Die Beweggründe für die Wahl der stillen Gesellschaft sind dabei vielfältig. Neben wirtschaftlichen Motiven sind vielfach auch steuerliche Gründe für die Begründung eines stillen Gesellschaftsverhältnisses ausschlaggebend. So kann die stille Gesellschaft z. B. als Instrument zur Einkünfteverlagerung auf Angehörige genutzt werden zur Inanspruchnahme von Freibeträgen und Progressionsvorteilen. Des Weiteren ist es mittels einer stillen Gesellschaft möglich, das für Kapitelgesellschaften geltende Trennungsprinzip zu durchbrechen und Ve...