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StuB Nr. 19 vom Seite 749

Neue amtliche Sachbezugswerte ab 2011 zu erwarten

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Durch die Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SvEV) werden die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum ist eine geringfügige Anpassung der amtlichen Sachbezugswerte vorgesehen. Danach sollen einheitlich für alle Bundesländer folgende amtliche Sachbezugswerte gelten:


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Amtliche Sachbezugswerte
2011
2010
Für freie Verpflegung – monatlich
217,00
215,00 €
Für freie Unterkunft – monatlich
206,00
204,00 €
Gesamtsachbezugswert
423,00
419,00 €

Aus diesen monatlichen amtlichen Sachbezugswerten ergeben sich folgende Tageswerte:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Mahlzeit
Wert der Mahlzeit
(monatliche Werte)
Wert der Mahlzeit
(kalendertägliche Werte)
Frühstück
47 €
(2010: 46 €)
1,57 €
(2010: 1,57 €)
Mittag- und Abendessen
85 €
(2010: 84 €)
2,83 €
(2010: 2,80 € )

Erwartungsgemäß wird der Bundesrat dieser Änderung zustimmen. Im Dezember 2010 ist mit einem BMF-Schreiben zu rechnen. In folgenden Fällen kann es zum Ansatz des amtlichen Sachbezugs kommen:

  1. Mahlzeiten, die durch eine vom Arbeitgeber selbst betriebene Kantine etc. abgegeben werden...

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