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Neue amtliche Sachbezugswerte ab 2011 zu erwarten
Durch die Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SvEV) werden die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum ist eine geringfügige Anpassung der amtlichen Sachbezugswerte vorgesehen. Danach sollen einheitlich für alle Bundesländer folgende amtliche Sachbezugswerte gelten:
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Amtliche
Sachbezugswerte |
2011 |
2010 |
Für freie Verpflegung – monatlich | 217,00 | 215,00 € |
Für freie Unterkunft – monatlich | 206,00 | 204,00 € |
Gesamtsachbezugswert | 423,00 | 419,00 € |
Aus diesen monatlichen amtlichen Sachbezugswerten ergeben sich folgende Tageswerte:
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Art der
Mahlzeit | Wert der
Mahlzeit (monatliche Werte) | Wert der
Mahlzeit (kalendertägliche Werte) |
Frühstück | 47 € (2010: 46 €) | 1,57 € (2010: 1,57 €) |
Mittag- und Abendessen | 85 € (2010: 84 €) | 2,83 € (2010: 2,80 € ) |
Erwartungsgemäß wird der Bundesrat dieser Änderung zustimmen. Im Dezember 2010 ist mit einem BMF-Schreiben zu rechnen. In folgenden Fällen kann es zum Ansatz des amtlichen Sachbezugs kommen:
Mahlzeiten, die durch eine vom Arbeitgeber selbst betriebene Kantine etc. abgegeben werden...