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Reduzierung der Einkommensteuer im Nachgang zu Erwerben von Todes wegen
Wirkungsweise und Beispiele zu § 35b EStG
§ 35b EStG ist eine komplexe Vorschrift, deren Anwendungsbereich und Wirkungsweise sich nicht auf den ersten Blick erschließt. Es besteht zudem die Gefahr, die Vorschrift leicht zu übersehen, woraus Haftungsrisiken resultieren können. Im nachfolgenden Beitrag wird die Wirkungsweise der Vorschrift anhand praxisrelevanter Fälle untersucht.
I. Problemstellung
Einkommensteuerschulden des Erblassers, die im Wege der Universalsukzession auf den Rechtsnachfolger übergehen (§ 1922 Abs. 1 BGB, § 45 Abs. 1 AO), sind als Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG) unter der Voraussetzung abzugsfähig, dass sie im Todeszeitpunkt des Erblassers rechtlich bestehen und den Erben wirtschaftlich belasten ( NWB YAAAA-63105 m. w. N.). Die Abzugsfähigkeit bei Ermittlung der Bereicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) ist in den Fällen gegeben, in denen der Erblasser in eigener Person noch einen einkommensteuerpflichtigen Tatbestand realisiert (§ 38 AO), der ihm gegenüber zu einer entsprechenden Einkommensteuerbelastung führt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung können auf Grund des Steuerentstehungszeitpunkts der Einkommensteuer erst mit Ablauf des Kalender...