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Neukonzeption der Umsatzrealisation nach IFRS durch ED/2010/6 „Revenue from Contracts with Customers“
Mit ED/2010/6 „ Revenue from Contracts with Customers” werden die bisher in verschiedenen Standards enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisation zusammengeführt und ergänzt.
Eine Umsatzrealisation ist regelmäßig künftig immer dann vorzunehmen, wenn das Unternehmen (einen Teil) seiner Leistungsverpflichtungen erfüllt.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Leistungsverpflichtungen als Verbindlichkeit zu passivieren.
Mit dem am veröffentlichten gemeinsamen Standardentwurf „Revenue from Contracts with Customers” (ED/2010/6) beabsichtigen IASB und FASB, die Regelungen zur Umsatzrealisation auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Umsatzerlöse sollen künftig mit dem Übergang der Kontrolle an den veräußerten Waren oder Dienstleistungen an den Kunden realisiert werden.
I. Einleitung
Der Standardentwurf sieht im Rahmen der IFRS insbesondere eine Ablösung von IAS 11 – Construction Contracts und IAS 18 – Revenue vor. Mit der faktischen Abschaffung der percentage-of-completion-Methode bei langfristiger Auftragsfertigung und der neuen Aufteilungsmethode zur Bewertung von einzelnen Bestandteilen von Mehrkomponentenverträgen würden bei einer ...