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Willkürung eines Bilanzierungssachverhalts
I. Fallgestaltungen nach EStG/HGB
1. Das Widmungserfordernis
Die recht abstrakt wirkende Überschrift zu diesem Beitrag wird durch die nachstehenden Hinweise auf gängige Bilan S. 303zierungssachverhalte recht schnell deutlich. In allen diesen Fällen kann der Bilanzierende mit seiner Widmungsentscheidung – „Willkürung” – das bilanzielle Ergebnis beeinflussen. Die Widmung stellt einen sog. inneren Akt dar, der durch äußere Beweisanzeichen zum Ausdruck gebracht werden muss. Dies kann durch schlüssiges Handeln erfolgen oder aber durch eine irgendwie geartete Dokumentation, also ein Protokoll über die „innerlich” gefasst Entscheidung – z. B. durch Erfassung in der Buchführung. Die anschließende Frage geht dann nach dem Zeitpunkt dieser Dokumentationserstellung. Dieser kann sich zwischen zwei Polen bewegen: Der Fassung dieses Beschlusses einerseits oder – als letztmöglichem Zeitpunkt – der Erstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr der Beschlussfassung.
Damit hat sich der BFH in verschiedenen Bilanzierungsbereichen befasst, die anschließend paraphrasiert werden.
2. Willkürung von Betriebsvermögen
Den am ehesten typisch...