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Bilanzierung von Förderdarlehen für Betriebsmittel und Anlagen
I. Sachverhalt
Die U-GmbH erhält am aus öffentlichen Mitteln zwei Förderdarlehen über je 1 Mio €. Die Darlehen sind am zurückzuzahlen. Der Zins von 3 % ist jeweils zum Jahresultimo fällig. Am allgemeinen Kreditmarkt hätte die U für gleichartige Darlehen einen Zins von 6 % zahlen müssen.
Die Darlehensmittel sind zweckgebunden zu verwenden:
Darlehen 1 als Betriebsmitteldarlehen zur Finanzierung eines Sockelbetrags des Umlaufvermögens.
Darlehen 2 als Investitionsdarlehen zur Anschaffung beweglicher Anlagegegenstände.
Die Anlagen werden Anfang Januar angeschafft, mit ihren vollen Anschaffungskosten von 1 Mio € aktiviert und sodann über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben.
II. Fragestellungen
Wie sind die Darlehen und die aus ihnen empfangenen Zinsvorteile zu bilanzieren?
Wie ist der Zinsaufwand in der GuV auszuweisen, wenn die U-GmbH alle hier bestehenden Saldierungsmöglichkeiten ausschöpft?
III. Lösungshinweise
1. Anwendbarkeit von IAS 20
Bis 2008 galt: Der Zinsvorteil aus öffentlich subventionierten Darlehen (ERP-Mittel usw.) war nach IAS 20.37 nicht darzustellen. Bei ohne Agio oder Disagio gewährt...