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Lohnsteuer | Aufwendungen für Auslandsstudium keine vorab entstandenen Werbungskosten
Das über die Klage eines Arztes entschieden, der für das Streitjahr 2004, in dem er noch zusammen mit seiner Ehefrau veranlagt wurde, Studienkosten seiner Ehefrau in den USA in Höhe von 23.005 € als vorab entstandene Werbungskosten geltend machte. Nach der Trennung von ihrem Ehemann beabsichtigte die Ehefrau in die USA auszureisen, um dort zusammen mit ihrem neuen Partner zu leben. Dies scheiterte zunächst daran, dass sie in den USA keine Arbeit fand und folglich auch kein Visum erhielt. Schließlich absolvierte sie von Oktober 2004 bis Mai 2005 in den USA ein Master-Studium, erhielt dafür ein Studentenvisum und lebte in dieser Zeit mit ihrem neuen Partner in den USA zusammen. Nachdem das US-amerikanische Visum nicht verlängert wurde, kehrt...