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BFH bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-52630 In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung bezweifelt der BFH nunmehr die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, weil deren Bemessungsgrundlage an die Einheitswerte des Grundvermögens anknüpft. Für Stichtage bis zum lässt der BFH die derzeitige Rechtslage unbeanstandet. Für spätere Stichtage zeichnet sich jedoch eine deutlich strengere Beurteilung und – sofern in diesem Punkt eine Grundsteuerreform ausbleibt – eine Vorlage an das BVerfG ab.
[i]Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ungeeignetNach der BVerfG-Rechtsprechung muss eine steuerliche Bemessungsgrundlage die Werte der wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden. Die Einheitswerte des Grundvermögens entsprechen dem nicht, sondern führen zu Wertverzerrungen und Belastungsungleichheiten. Ursache hierfür sind u. a. die Nichtberücksichtigung altersbedingter Wertunterschiede für alle ab dem errichteten Gebäude, die Defizite beim Gesetzesvollzug hinsichtlich nachträglicher Wertänderungen von Gebäuden sowie das nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Verhältnis der im Ertragswert- und Sachwertverfahren ermittelten Einheitswerte. Diese Mängel schlagen auch auf die Grundsteuer durch...