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Notwendige Vertragsanpassungen durch das BilMoG
Prüfungspunkte für Unternehmer-, Kredit-, Ergebnisabführungs- und Vergütungsverträge
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgte eine umfangreiche Modernisierung des Handelsbilanzrechts. Es wurden handelsrechtliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften modifiziert, um die Regelungen des Handelsbilanzrechts an die International Financial Reporting Standards anzupassen. Durch diese Maßnahmen hat das BilMoG zumindest mittelbar Einfluss auf alle Unternehmensverträge, die Bezug auf bilanzielle oder Gewinn- und Verlust-Kennzahlen nehmen. Da das BilMoG ab dem anzuwenden ist, kann sich im Einzelfall bereits jetzt ein Anpassungsbedarf einzelner Vertragsklauseln ergeben. Dieser Beitrag dient der Überblicksgewinnung über mögliche anzupassende Verträge.
I. Hintergrund
[i]Bezug auf bilanzielle sowie Gewinn- und Verlust-KennzahlenDas BilMoG beeinflusst alle Verträge, die auf bilanzielle Kennzahlen oder Gewinn- und Verlust-Kennzahlen Bezug nehmen. Bilanzielle Kennzahlen in Verträgen sind vor allem die Eigenkapitalquote oder der Verschuldungs- und Liquiditätsgrad. Gewinn- und Verlust-Kennzahlen sind insbesondere EBT, EBIT, EBITDA, der Jahresüberschuss, der Jahresfehlbetrag und die darauf basierenden Rentabilitätskennziffern. Typischerweise nehmen:
Kreditverträge,
gesellschaftsrechtliche ...